Für die Inanspruchnahme einer Beratung zu Ihrem Mietproblem ist es erforderlich, dass Sie Mitglied im Mieterschutzbund Gera und Umgebung e.V. (MSB) sind.
Das werden Sie durch das Ausfüllen und die Zuleitung der Beitrittserklärung an uns und die Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags. Sie erkennen damit die Satzung des Vereins und die Beitrags- und Gebührenordnung an. Eine Wartezeit wie bei einer Versicherung besteht nicht, zum nächst möglichen Termin oder Sprechtag dürfen Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Die Beratung erfolgt durch unsere Berater, die sich mit Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Kündigungen, Schönheitsreparaturen und allen anderen Fragen und Problemen rund um das Wohnen auskennen.
Wir können die Interessen unserer Mitglieder wirkungsvoll vertreten, weil unsere Berater ständig über die aktuelle Gesetzgebung und Mietrechtssprechung informiert und regelmäßig über den Deutschen Mieterbund und den Landesverband Thüringen weitergebildet werden.
Bitte beachten Sie, dass wir lediglich außergerichtlich für Sie tätig sein dürfen.
Sollte zu Ihrem Mietproblem ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden müssen, können Sie dieses Kostenrisiko mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken. Wir bieten den Abschluss einer derartigen Versicherung (nur Mietrechtsschutz) ergänzend zur Mitgliedschaft an. Der Abschluss der Versicherung ist quartalsweise möglich, es gilt hier natürlich die bei Rechtsschutzversicherungen übliche Wartefrist von drei Monaten.